In Klingenmünster wurde zuletzt die Schelmengasse ausgebaut.
Für diese Maßnahme sind wiederkehrende Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der örtlichen Ausbaubeitragssatzung zu erheben.
Nach der Abrechnung der Jahre 2020 und 2021 im November 2023 folgt nun die Abrechnung der Jahre 2022 und 2023.
Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird hierzu Mitte/Ende September 2024 ein entsprechender Beitragsbescheid zugehen, welcher drei Monate nach Bescheidbekanntgabe zur Zahlung fällig wird.
Abgerechnet wird das Ortsgebiet von Klingenmünster (Abrechnungseinheit I). Die Aufteilung der einzelnen Abrechnungsgebiete kann aus der Ausbaubeitragssatzung und deren Anlagen entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinde Klingenmünster jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/klingenmuenster/) sowie nach Terminvereinbarung in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden können.
Allgemeine Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag können Sie der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege/ entnehmen.