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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 42. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 04. Juni 2024

Zunächst beschäftigte sich der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bad Bergzabern mit den Bebauungsplänen „Kurfürstenstraße“ und „Schwüllenhöhe“.

Einstimmig bei einer Enthaltung empfahl das Gremium dem Stadtrat den Verfahrenswechsel vom vorhabenbezogenen zum gemeindlichen Bebauungsplan gem. § 13 a i.V.m. § 2 BauGB. Zur Sicherung der Planung ist mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Weiterhin wurde der vorgelegte Bebauungsplanentwurf vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Anschließend empfahl der Ausschuss dem Stadtrat den Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen, freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des von ihm anzuerkennenden Bebauungsplanentwurfs. Diese dient insbesondere der Abklärung des weiteren Untersuchungsbedarfs im Aufstellungsverfahren.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Emilienruhe“ behandelt. Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, dem Antrag der Vorhabenträger zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel der Überplanung der Emilienruhe zuzustimmen. Durch den Bebauungsplan soll auch Baurecht für die Neuerrichtung einer Hang-Tiefgarage mit darüber liegendem Wohngebäude geschaffen werden. Dem Vorschlag für eine einstöckige Bebauung mit begrüntem Flachdach wurde uneingeschränkt zugestimmt. Bei einer zweistöckigen Bebauung wird eine andere Dachform favorisiert. Die Höhe des Gebäudes darf dann aber trotzdem keinesfalls über der Traufe der Bestandsgebäude liegen.

Bezüglich eines Bauvorhabens in der Tischbergerstraße empfahl der Ausschuss, mit 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, dem Stadtrat die Ablehnung der Bauvoranfrage. Einer Erweiterung/Renovierung der vorhandenen Klinik nach Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes steht der Ausschuss jedoch positiv gegenüber.

Bezüglich eines Bauvorhabens „Im Wernersgrund“ empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig die Zustimmung zur Errichtung einer Stützmauer sowie einer Gabionenwand zur Hangsicherung.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit einem Bauvorhaben in der Weinstraße. Einstimmig bei einer Enthaltung empfahl er dem Stadtrat die Befreiung zur Dachform des rückwärtigen Gebäudes abzulehnen.

Hinsichtlich eines Bauvorhabens im Klingweg wurde dem Stadtrat, auch im Falle einer ggf. notwendigen Befreiung, die Zustimmung zum Bauantrag einstimmig empfohlen.

Nach erfolgter Vorlage des Stellplatznachweises für ein Bauvorhaben im Maxburgring empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag einstimmig.

Auch wurde die Zustimmung des vorgelegten Bauantrags für ein Vorhaben in der Uhlandstraße einstimmig empfohlen.

Bezüglich einer Bauvoranfrage zu einer Nutzungsänderung „Zum Abtskopf“ empfahl der Bau- und Planungsausschuss einstimmig die Genehmigung.

Anschließend informierte der Vorsitzende über Auftragsvergaben und gab diverse Informationen zu Anfragen bekannt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Ausschuss dem Stadtrat eine weitere Änderung bzw. Ausdehnung des Plangebietes des Bebauungsplans „Liebfrauenberg“ abzulehnen und dies auch der Kreisverwaltung und dem Eigentümer mitzuteilen.

VG-Verwaltung