Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bad Bergzabern mit der Satzung über die Festsetzung des Geldbetrages zur Erfüllung von Stellplatzverpflichtungen gem. § 47 Abs. 4 LBauO. Einstimmig wurde dem Stadtrat empfohlen, die Ablösesumme eines Stellplatzes auf 7.000 Euro festzulegen und der vorgelegten Satzung über die Festsetzung des Geldbetrages zur Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen gem. § 47 Abs. 4 LBauO zuzustimmen.
Im Anschluss beschäftigte sich der Ausschuss mit verschiedenen Bauvorhaben. Für die Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Gebäudes in der Königsstraße, empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, Zustimmung zu gewähren.
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab der Vorsitzende diverse Informationen zu Anfragen bekannt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ausschuss über eine Sanierungsmaßnahme in der historischen Innenstadt informiert.