Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).
- Freibleiben eines Sitzes im Ortsbeirat Blankenborn der Stadt Bad Bergzabern -
Das Ratsmitglied Hans-Peter Schulz, 76887 Bad Bergzabern/OT Blankenborn, hat mit Schreiben vom 20.07.2026 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.
Dies ist Herr Volker Konz. Herr Konz hat das Mandat nicht angenommen.
Da keine weiteren Ersatzpersonen vorhanden sind, bleibt der Sitz im Ortsbeirat Blankenborn frei. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder im Sinne des § 75 Abs.3 im Ortsbeirat Blankenborn beträgt somit 2 (§ 29 Abs. 4 GemO).
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).