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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen für die Jahre 2026 und 2027 vom 07.08.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

verzinste Kredite auf

175.000,00

Euro

0,00

Euro

zusammen auf

175.000,00

Euro

0,00

Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2026

2027

auf 

30.000,00

Euro

0,00

Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2026

2027

auf

0,00

Euro

0,00

Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2026

2027

457.122,81

Euro

558.806,31

Euro

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze sind in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 01.04.2025 geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 01.04.2025 geregelt.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

b)

für den zweiten Hund

c)

für jeden weiteren Hund

d)

für den ersten gefährlichen Hund

e)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

II.

Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen

der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

III.

Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen zum 31.12.2024 beträgt 3.876.356,02 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 3.865.226,02 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 248.090,00 Euro auf 3.617.136,02 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 240.650,00 Euro auf 3.376.486,02 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Pleisweiler-Oberhofen, 07.08.2026
Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen
Roland Gruschinski (Ortsbürgermeister)