Hintergrund ist der Nachweis des Wolfsrüden mit der wissenschaftlichen Kennung GW2886m. In den Verbandsgemeinden Dahner-Felsenland, Leiningerland und Thaleischweiler-Wallhalben sind seit Mitte Juli 2022 des vormals unbekannten Wolfsrüden „GW2886m“ bisher drei Übergriffe auf ungeschützte Schafe und Ziegen festgestellt worden. Darüber hinaus gibt es einen genetischen Nachweis über eine Kotanalyse sowie ein Fotofallen Bild. (Stand: 22/8/22).
Der aktuelle Aufenthaltsort des Wolfsrüden GW2886m ist derzeit nicht bekannt. Um einschätzen zu können, ob dieser Wolf sich im Pfälzer Wald ansiedelt und somit sesshaft wird, bedarf es gesicherter Nachweise aus der Region über einen kontinuierlichen Zeitraum (i. d. R. ca. 6 Monate). Daher wird gebeten, mögliche Hinweise wie beispielweise nach typischer Art getötete und genutzte Wild- und Nutztiere, Fotos oder Kotfunde umgehend über die Großkarnivoren-Hotline des Landes (06306 911199) zu melden.
Wölfe sind scheue Tiere und meiden Kontakt mit Menschen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie einen Wolf zu Sicht bekommen, beachten Sie bitte folgende allgemeine Verhaltensregeln:
Sofern sich ein Wolf z.B. im Raum Pfälzerwald nachweislich etabliert hat, kann das Land gem. dem rheinland-pfälzischen Wolfsmanagementplan ein Präventionsgebiet ausweisen. Dabei handelt es sich um ein fest definiertes Gebiet, in dem Weidetierhalter*Innen vom Land eine Förderung zur Ergreifung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen erhalten. Förderanträge werden nach Ausweisung eines Präventionsgebiets beim KLUWO mit dem entsprechenden Antrag gestellt. Gefördert werden können u.a. Elektrozäune (Weidenetze/5-Litzenzäune), die Aufrüstung berstender Zäune, sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden. Förderfähig sind Weidetierhaltende sowohl im Haupterwerb tätige landwirtschaftlichen Betrieben als auch Privatpersonen. Für folgende Tierarten kann, nach Ausweisung eines Präventionsgebiets eine Förderung in Anspruch genommen werden:
Die Empfehlungen und Informationen zum Herdenschutz, der Förderung dem Wolf im Allgemeinen, finden sich auf der Homepage:
https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/herdenschutz-und-praevention/herdenschutz-empfehlungen/
Sofortmaßnahmen z.B. im Pfälzerwald für die Unterbringung von Nutztieren ganz allgemein können, folgende sein:
Übergriffe auf Wild- oder Nutztiere oder sonstige Hinweise auf Luchs und Wolf melden Sie bitte möglichst direkt über die Hotline unter der Nummer 06306 911199, welche auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar ist.
Kontakt:
Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO)
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz
Hauptstraße 16, D-67705 Trippstadt
Tel. 06131 884268120
E-Mail: kluwo@wald-rlp.de