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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 15. August 2023 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge (3. Jahresrate)

a)

Grundsteuer mit Nebenabgaben

b)

Hundesteuer

c)

Gewerbesteuer

d)

Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren

e)

Wiederkehrender Beitrag

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.

Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06343 701 451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.

Bad Bergzabern, 30. August 2023
- Verbandsgemeindekasse -