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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplans „Süd“, 2. Erweiterung und 1. Änderung (umfassend die Gewanne Heissbühl) und seiner Vorgängerpläne
Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2024 die Einleitung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Süd“ 2. Erweiterung und 1. Änderung beschlossen. Dieser wurde am 10.10.1975 als Satzung beschlossen und am 03.11.1975 vom damaligen Ortsbürgermeister ausgefertigt, jedoch erst am 14.11.1975 von der Kreisverwaltung genehmigt, weshalb er unter einem sog. „Ausfertigungsmangel“ leidet.

Der Bebauungsplan überplant das Gebiet am süd-westlichen, von Bad Bergzabern kommenden Ortseingang südlich der B 48. Ausgewiesen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit I-II geschossiger Bebauung in der Straße „Im Heißbühl“ inkl. deren Kreuzungsbereich.

Der Bebauungsplan traf, verglichen mit heutigen Plänen, relativ wenige aber strikte Festsetzungen, auch hinsichtlich Baugrenzen und Geschosszahl. Zwischenzeitlich ist das Gebiet bis auf eine Baulücke komplett bebaut worden. Die bauliche Entwicklung hat sich durch kleinere gewährte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans teilweise entfernt.

Durch die zwischenzeitlich weitgehend erfolgte Bebauung der Grundstücke ist der Planbereich inzwischen so vorgeprägt, dass auch nach einer Aufhebung des Bebauungsplans auf der Grundlage von § 34 BauGB eine städtebaulich geordnete bauliche Nutzung des Baugebietes im bisherigen Rahmen weiter gewährleistet und somit der Fortbestand des Bebauungsplans nicht erforderlich ist. Auch wird kein zusätzlicher Konflikt zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Betrieben in der übrigen Ortslage begründet. Daher hat der Gemeinderat Klingenmünster nach Vorberatungen am 11.04.2024 die Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.

Die Prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durch die Gemeinde ergab, dass die Aufhebung des Bebauungsplans keine erheblichen Auswirkungen hervorrufen kann, welche die Erstellung eines Umweltberichtes erfordern könnte. So wird durch die Aufhebung weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, noch werden über den bestehenden Zustand hinausgehende Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt ermöglicht. Da zudem weder die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplans berührt noch wesentlich andere Zulässigkeitsmaßstäbe begründet werden, sind die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1 BauGB und die Entbehrlichkeit eines Umweltberichts erfüllt.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu betreiben, auf einen Umweltbericht zu verzichten und den aufzuhebenden Bebauungsplan für die Dauer eines Monats nebst Begründung für die Aufhebung vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61 (Schloss), Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich auszulegen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan und sämtliche vorhandenen Unterlagen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde offengelegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans abzugeben, über welche der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Gebiet des Bebauungsplanes bildet die Bebauung entlang der Straße „Im Heißbühl“ sowie die beiden Baugrundstücke „Im oberen Heißbühl 1 und 2“. Siehe auch nachfolgenden Lageplan.

Für die Ortsgemeinde Klingenmünster:
Bad Bergzabern, 26.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: