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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133)

- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Da Herr Rolf Enke zum Beigeordneten gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat mit Schreiben vom 06. August 2024 zum 08. August 2024 niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Frau Lisa Kern.

Frau Kern hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 20. August 2024
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister