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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für das Bürgerhaus in Niederotterbach

1.

Die Ortsgemeinde Niederotterbach erhebt zur Deckung ihrer Unkosten von den Benutzern des Bürgerhauses entsprechende Benutzungsgebühren.

2.

Folgende Benutzungsgebühren werden erhoben:

a)

Auswärtige Personen und Gruppen

100,00 Euro

b)

Einheimische Personen und Gruppen

50,00 Euro

c)

Einwohner des

OT Kleinsteinfeld (Steinfeld)

50,00 Euro

3.

Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung.

4.

Über die Nutzung entscheidet im Einzelfall der Ortsbürgermeister.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach in seiner Sitzung am 01.08.2024 beschlossen.

Niederotterbach, den 01.08.2024
Schwöbel, Ortsbürgermeister