| 1. | Die Ortsgemeinde Niederotterbach erhebt zur Deckung ihrer Unkosten von den Benutzern des Bürgerhauses entsprechende Benutzungsgebühren. |
| 2. | Folgende Benutzungsgebühren werden erhoben: |
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| a) | Auswärtige Personen und Gruppen | 100,00 Euro |
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| b) | Einheimische Personen und Gruppen | 50,00 Euro |
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| c) | Einwohner des OT Kleinsteinfeld (Steinfeld) | 50,00 Euro |
| 3. | Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung. |
| 4. | Über die Nutzung entscheidet im Einzelfall der Ortsbürgermeister. |
Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach in seiner Sitzung am 01.08.2024 beschlossen.