Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn seiner Sitzung mit der Festsetzung des Kaufpreises für die Bauplätze im Neubaugebiet "Schulzenzehnten". Einstimmig beschloss der Rat, diese für folgenden Kaufpreis zu veräußern:
Bauplätze Nr. 1 bis 6 (südlicher Bereich): 395,00 Euro/qm
Bauplätze Nr. 7 bis 19 (nördlicher Bereich): 380,00 Euro/qm
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Ausschreibung der Bauplatzverkäufe im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vorzunehmen. Das Ausschreibungsverfahren hat eine Laufzeit von sechs Wochen nach Veröffentlichung (Ende-Datum veröffentlichen). Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Bewerbungen wird in einer der nächsten Sitzungen über die Vergabe sowie die weiteren für die Notarurkunden notwendigen Regelungen (Bauverpflichtung etc.) beraten und beschlossen.
Betreffs des Gewerbegebietes wurde im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung seitens der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe) hervorgebracht, dass sich im betroffenen Plangebiet mehrere archäologische Fundstellen befinden. Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat, dem Erschließungsträger die Zustimmung für die zur Genehmigung des Bebauungsplans erforderliche Sondage bzgl. Der archäologischen Fundstellen zu erteilen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung - Technische Bauabteilung - beabsichtigt, für den Zeitraum Spätjahr 2025 bis einschließlich Spätjahr 2029 eine gemeinsame Ausschreibung zur Reinigung der Sinkkästen (Straßenabläufe und Schmutzfänger) durchzuführen. Ziel ist eine wirtschaftliche, einheitliche und qualifizierte Vergabe der Reinigungsleistungen. Hierzu wurde folgendes einstimmig beschlossen:
| 1. | Die Ortsgemeinde nimmt an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Reinigung der Sinkkästen im Zeitraum 2025 – 2029 teil. |
| 2. | Die Reinigung soll - wie bisher - einmalig im Spätjahr erfolgen. |
| 3. | Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen. |
| 4. | Der Vorsitzende wurde nach Abschluss und Prüfung der Ausschreibung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
An einem Baum am See war ein Ast abgebrochen und der Baum musste gefällt werden. Die Naturschutzbehörde wurde informiert. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 6.500 Euro. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte der Eilentscheidung nach § 48 GemO einstimmig zu.
Auf dem Friedhof müssen Wege instandgesetzt werden. Einstimmig beschloss das Gremium zunächst den eingebrochenen Weg reparieren sowie ein weiteres Urnengrabfeld im an diesen Weg angrenzenden Bereich anlegen zu lassen.
Mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde beschlossen, die Maßnahme im Wege einer Ausschreibung zu vergeben und nicht vom Bauhof reparieren zu lassen. Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, die anfallenden Kosten freizugeben.
Der Breitbandausbau soll im Landkreis Südliche Weinstraße fortgeführt werden – hierfür sollen Förderanträge im "Graue Flecken Programm" zum flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen gestellt werden. Der Rat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, diese Aufgabe mit verwaltungsrechtlichem Vertrag (§§ 54 ff VwVfG) auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, welche ihrerseits die Aufgabe weiter an den Landkreis überträgt. Weiter wurde die Ortsbürgermeisterin ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Dann erteilte der Rat mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme sein Einvernehmen für das Bauvorhaben An der Speck, Steinfeld, Fl.St.Nr. 6763, Errichtung einer Mobilfunkbasisstation. Es soll geprüft werden, ob das Grundstück verpachtet ist.
Ein Autohaus aus Steinfeld hat der Ortsgemeinde ein Auto auf Spendenbasis geschenkt. Der Rat nahm mit seinem Dank die Spende an. Es soll eine Spendenquittung in Höhe von 500,00 Euro ausgestellt werden. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Gemeinderat von der Vorsitzenden über aktuelle Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten informiert.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat eine bestehende Rückbaulast bei einem Grundstück zu löschen.