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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Steinfeld für die Jahre 2025 und 2026 vom 19.08.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2.390.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2025

1.020.150,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar

festgesetzt auf

29,00 €

29,00 €

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 5.788.360,03 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 5.816.080,03 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 147.930,00 Euro auf 5.668.150,03 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 162.320,00 Euro auf 5.505.830,03 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2026 enthält, tritt sie am 1. Januar 2026 in Kraft.

Steinfeld, 19.08.2025
Diana Nowak, Ortsbürgermeisterin