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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lindelbrunnstraße / Bergstraße – 1. Bauabschnitt“ der Ortsgemeinde Vorderweidenthal

Lageplan alter Geltungsbereich

Lageplan neuer Geltungsbereich

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vorderweidenthal hat in seiner Sitzung am 26.05.2025, auf Antrag eines Vorhabenträgers, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lindelbrunnstraße / Bergstraße“ gem. § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a i. V. m. § 13 BauGB.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist neben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die geplante Bebauung – Einrichtung eines Gebäudekomplexes mit Generationen- und Seniorenwohnen sowie Wohnungen für betreutes Wohnen, Praxen für medizinische Versorgung etc. – zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt im Süden, im Ortskern von Vorderweidenthal, zwischen Lindelbrunnstraße und Bergstraße und wird von der Lindelbrunnstraße im Norden erschlossen. Es umfasst die Grundstücke Fl. St. Nr. 35/1 und 35/2 mit einer Größe von insgesamt 2.391,11 m².

II. Bekanntmachung über die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2025

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vorderweidenthal hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lindelbrunnstraße / Bergstraße“ gem. § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Vorderweidenthal am 18.08.2025 angepasst und erstreckt sich nunmehr über das Grundstück Fl. St. Nr. 35/1 mit einer Fläche von 1.313,36 m².

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Lindebrunnstraße / Bergstraße – 1. Bauabschnitt“

III. Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vorderweidenthal hat in seiner Sitzung am 18.08.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung, den textlichen Festsetzungen sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt im Süden, im Ortskern von Vorderweidenthal, zwischen Lindelbrunnstraße und Bergstraße und wird von der Lindelbrunnstraße im Norden erschlossen. Es umfasst das Grundstück Fl. St. Nr. 35/1 mit einer Größe von insgesamt 1.313,36 m².

Lageplan:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den o. g. Bereich ist mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 01. September 2025 bis 30. September 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

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Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.

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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/

Für die Ortsgemeinde Vorderweidenthal

Bad Bergzabern, 25.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
(Scherm)