Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Montag, 14. September 2026, ab 7 Uhr, wird die Bergstraße ab der Neubergstraße bis zur Höhenstraße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Maßnahme wird bis voraussichtlich Freitag, 31.03.2027, andauern. | |
| 2. | Durch die Vollsperrung sind folgende verkehrsregelnde Maßnahme erforderlich. | |
| - | Die Zufahrt zur Bergstraße, über die Seitenstraßen, ist überwiegend nicht möglich | |
| - | Die Zufahrt zur Höhenstraße wird so weit als möglich, jederzeit sichergestellt. Es kann allerdings zu kurzzeitigen Behinderungen kommen | |
| - | Die Erreichbarkeit der Anwesen im südlichen Teil der Kirchbergstraße, Frühmeßstraße und Blidenfeldstraße, ist mit der bauausführenden Firma abzustimmen. | |
| 3. | Die Maßnahme ist erforderlich um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. | |
Wir bitten die Bevölkerung und Beachtung.