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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO:

Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) in der Bergstraße in Gleiszellen-Gleishorbach I Sanierung der wasserführenden Leitungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1. 

Montag, 14. September 2026, ab 7 Uhr, wird die Bergstraße ab der Neubergstraße bis zur Höhenstraße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Maßnahme wird bis voraussichtlich Freitag, 31.03.2027, andauern.

2.

Durch die Vollsperrung sind folgende verkehrsregelnde Maßnahme erforderlich.

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Die Zufahrt zur Bergstraße, über die Seitenstraßen, ist überwiegend nicht möglich

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Die Zufahrt zur Höhenstraße wird so weit als möglich, jederzeit sichergestellt.

Es kann allerdings zu kurzzeitigen Behinderungen kommen

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Die Erreichbarkeit der Anwesen im südlichen Teil der Kirchbergstraße, Frühmeßstraße und Blidenfeldstraße, ist mit der bauausführenden Firma abzustimmen.

3.

Die Maßnahme ist erforderlich um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Wir bitten die Bevölkerung und Beachtung.

 

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde