Ab 1. September werden im Auftrag der Verbandsgemeinde Gewässerunterhaltungsarbeiten an mehreren Bachläufen und Gräben nach § 39 WHG durchgeführt. Eine Übersichtskarte der geplanten Arbeiten kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden. Den Mitarbeitern der hierzu beauftragten Firma Kempf aus Darstein ist im Bedarfsfall der Zutritt auf anliegende Grundstücke zu gewähren (§ 12 LWG). Wir weisen darauf hin, dass keine Haftung auf Beschädigung von im oder am Gewässer-/Grabenbereich abgelagerten Gegenständen (z. B. Geräte, Hochsitze, Bewässerungsschläuche o.ä.) übernommen wird.
Für weitere Auskünfte: Kai Biehler, Tel: 06343 701-316 oder E-Mail: k.biehler@vgbza.de