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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2022
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für die Wasgauhalle in Kapellen-Drusweiler

1. Örtliche Vereine

Jedem örtlichen Verein steht die Wasgauhalle für eine Veranstaltung im Jahr mietfrei zur Verfügung. Nebenkosten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Nutzung für Übungsstunden und Sitzungen örtlicher Vereine und Gruppierungen ist gebührenfrei.

2. Nutzung der Halle

a)

Gewerbliche Veranstaltungen und alle Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird.

Einheimische  —  150,00 €

Auswärtige  —  400,00 €

b)

Private Veranstaltungen

Einheimische  —  100,00 €

Auswärtige  —  300,00 €

c)

Vereinsveranstaltungen

Örtliche Vereine  —  100,00 €

Auswärtige Vereine  —  300,00 €

d)

Beerdigungen

Einheimische  —  50,00 €

Auswärtige  —  100,00 €

3. Kleiner Saal

Einheimische  —  40,00 €

Auswärtige & Gewerbliche  —  80,00 €

4. Vor- und Nacharbeiten (z.B. Auf- und Abbau)

je Tag  —  50 % der jeweiligen Nutzungsgebühr nach Nr. 2 und 3

5. Küchenbenutzung

Gesamte Küche (inkl. Spülmaschine)  —  100,00 €

Gesamte Küche (exkl. Spülmaschine)  —  50,00 €

6. Bühnenbeleuchtung und Beschallung

Einheimische  —  25,00 €

Auswärtige  —  50,00 €

7. Gemeindehaftpflichtversicherung

Pauschal  —  15,00 €

8. Nebenkosten

Heizung (pro m³):  —  1,00 €

Strom (pro kW/h):  —  0,35 €

9. Reinigungskosten

Je Arbeitskraft/Std. nach Anfall  —  20,00 €

10. Verwaltungskosten (je Veranstaltung)

Einheimische  —  30,00 €

Auswärtige  —  50,00 €

11. Kaution (bei Schlüsselübergabe zu entrichten)

Halle  —  500,00 €

Kleiner Saal  —  300,00 €

Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 7 genannten Nebenkosten.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler in seiner Sitzung am 07.07.2022 beschlossen und tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Kapellen-Drusweiler, 16.08.2022
Gerd Kropfinger, Ortsbürgermeister