Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach hat in seinen Sitzungen am 12.12.2019 sowie am 21.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße-Ost“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b Baugesetzbuch beschlossen. In der Sitzung am 09.08.2022 wurde dem Gemeinderat ein erster Planentwurf präsentiert und von diesem akzeptiert, worauf ein Beschluss über die Durchführung einer freiwilligen, frühzeitigen Offenlage gefasst wurde.
Hierzu liegt der Planentwurf mit Begründung sowie zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen, der vorläufigen Artenschutzvorprüfung sowie einem ersten entwässerungstechn. Begleitplan in der Zeit vom 15. September bis einschl. 7. Oktober 2022 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet ausdrücklich um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen.
Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat Dierbach in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Normenkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel an der Offenlage beteiligt.
Auch in der Gemeinde Dierbach besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Jedoch stehen kaum freie Bauplätze und überhaupt keine im gemeindlichen Eigentum zur Deckung dieser Nachfrage zur Verfügung. Auch im zuletzt erschlossenen Neubaugebiet sind zwischenzeitlich alle Bauplätze bebaut worden. Deshalb sucht die Gemeinde bereits seit längerem nach geeigneten und sinnvoll erschließbaren Flächen zur Ausweisung selbiger in einem bescheidenen Rahmen.
Eine Möglichkeit stellt die Erweiterung der Bebauung entlang der Hauptstraße nach Osten dar. Das fragliche Gebiet wird derzeit als Wiesenfläche genutzt und als Grünland im Flächennutzungsplan dargestellt. Trotzdem wäre, auch aus Sicht der Verwaltung, eine Überplanung dieser Flächen eine sinnvolle Weiterentwicklung der Ortsstruktur zur Abrundung der Ortslage. Die notwendige verkehrstechnische Erschließung wäre durch die K 24 bereits vorhanden, zudem liegen auch bereits Wasser- und Abwasserkanäle in dem Bereich. Die Gemeinde konnte zudem zwischenzeitlich das Eigentum an allen von der geplanten Ausweisung betroffenen Grundstücke erwerben.
Bei der Planaufstellung handelt es sich um eine Maßnahme zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB. Die insgesamt überbaubare Grundstücksfläche liegt deutlich unter der Obergrenze von 10.000m². Bei einer durchgeführte Artenschutzvorprüfung konnten keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes festgestellt werden. Daher kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen werden.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst folgende Grundstücke: Die an die Bebauung östlich angrenzenden Flurstücke 240 bis 245 nördlich der Hauptstraße K 24 sowie der dortige Wirtschaftsweg und ein schmaler Streifen östlich dieses Weges. Eine Teilfläche aus der Kreisstraße K 24 Fl.Nr. 950 sowie der dazugehörige Rech FlNrn. 234/1, 236/1, 237/1 und 238/1.Sodann Teilflächen aus den Acker- bzw. Wiesengrundstücken 234/2, 236/2 und 237/2. Das Plangebiet wird im Osten durch einen Streifen neben dem Wirtschaftsweg, im Süden durch die Höhe der Bebauung der Hauptstraße, im Westen durch die bestehende Bebauung und im Norden durch den Dierbach begrenzt, siehe beigefügten Lageplan. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 9.200 m².