Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).
- Einberufung einer Ersatzperson
in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -
Das Ratsmitglied Manuela Meier hat mit Schreiben vom 19. August 2022 ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den
noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP).
Dies ist Herr Udo Faul.
Herr Faul hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daher wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) einberufen.
Dies ist Herr Fridolin Kapp.
Herr Kapp hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).