Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik Neuigkeiten eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-414 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.