Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der 2. Nachtragshaushaltssatzung

mit 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Vorderweidenthal

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik Neuigkeiten eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-414 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der 2 Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.

Bad Bergzabern, 06.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
K. Brand