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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 42. Sitzung des Gemeinderates Barbelroth vom 06. Mai 2024

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit notwendigen Baumfällungen, Totholzentfernungen und Pflegeschnittarbeiten. Mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen wurden die Aufträge hierfür zu den Angebotspreisen von 2023,00 Euro; 383,77 Euro und 2.969,05 Euro an eine Firma vergeben. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung dieser Maßnahme stehen unter den sachlich richtigen Buchungsstellen 55300-523100 (Friedhof), 54100-523300 (Straßen), 36610-523300 im Haushaltsjahr 2024 in zur Verfügung.

Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit der Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurden folgende Änderungen beschlossen.

Friedhofssatzung:

§ 7, Absatz 1: Nach „Friedhofsverwaltung“ werden folgende Worte ergänzt: „(Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern)“

§ 7, Absatz 3: Nach „Friedhofsträger“ werden folgende Worte ergänzt: „(Ortsgemeinde Barbelroth)“

§ 18: Dieser Paragraf wird übernommen, gleichlautend zu dem vorgelegten Beispiel der Ortsgemeinde Oberhausen.

Außerdem wurden mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Änderungen beschlossen:

§ 19 Nach „Friedhofsverwaltung“ werden die Worte “und dem Friedhofsträger“ ergänzt. § 22 Der Gemeinderat beriet über die Übernahme des § 22, Absatz 2 und beschloss sodann, dass Gebühren für die Abräumung, wie in § 22 Abs. 2 vorgesehen, nicht erhoben werden. Außerdem wurde beschlossen, den § 22, Abs. 2 der Vorlage nicht zu übernehmen.

Im Anschluss einigte sich der Gemeinderat wurde darauf, dass § 22 komplett durch die Fassung der aktuell geltenden Satzung ersetzt wird. Ferner wurde beschlossen, bei § 5 den Satz „oder tritt am ……… in Kraft“ zu streichen. Auch die Anlage IX, Absatz 1 wird gestrichen. Es wurde festgelegt, dass die Friedhofssatzung wie auch die Friedhofsgebührensatzung und deren Anhänge nach Einarbeitung der abgestimmten Änderungen in der nächsten Ratssitzung vorgelegt und beschlossen werden.

Ferner beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Bauvorhaben in der Eichelstraße. Einstimmig wurde beschlossen, dem Bauvorhaben im Hinblick auf die erforderliche Befreiung der Dachform sowie der Abweichung bezüglich der maximal zulässigen Grenzbebauung das Einvernehmen zu erteilen.

Schließlich gab der Vorsitzende verschiedene Informationen zu diversen Anfragen bekannt.

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