Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 und der Entscheidung über die Entlastung.
Einstimmig wurde der vorgelegte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festgestellt.
Im gleichen Zuge wurde dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Bezüglich der Verzinsung des Kassenbestands wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung aufzufordern, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Hierbei ist zu erläutern, weshalb der Ortsgemeinde Barbelroth keine angemessene Verzinsung (Sichtweise der Ortsgemeinde) aus Guthaben der Einheitskasse gewährt wird. Ergänzend ist darzulegen, warum Erträge aus Sollzinsen nicht auch den Ortsgemeinden zustehen, welche Guthaben in die Einheitskasse einbringen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit der Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Mit 10 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme wurde beschlossen, die vorgelegten Entwürfe als Satzung auszufertigen.
Weiterhin wurde mit 7 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen der Ortsbürgermeister ermächtigt, eine Entscheidung über den vorzeitigen Abbau von Grabstätten bis zu 10 Jahren vor Ablauf der Ruhefrist, gemäß § 22 Abs. 1 der Friedhofssatzung, eigenständig herbeizuführen.
Ferner behandelte der Gemeinderat die finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde Barbelroth an einem Windpark (Kommunalabgabe für Windenergie). Mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ermächtigte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung zur Unterschrift des vorgelegten Vertragsentwurfs.
Im Zuge der Flurbereinigung Horbachtal wurde mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen, dass die Ortsgemeinde bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz die Änderung des Ländlichen Verbindungswegenetzes beantragt. Der Ortsgemeinderat Barbelroth stimmte der Beantragung der Änderung des Ländlichen Verbindungswegenetzes entsprechend der vorgelegten Abbildung in Ziffer 2 zu.
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab der Vorsitzende verschiedene Informationen zu Bauvorhaben und diversen Anfragen bekannt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Erwerb von Grundstücksteilflächen. Weiterhin legte der Gemeinderat die Bedingungen und Auflagen für die Verpachtung eines Grundstückes fest.