Zunächst beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern mit der Gründung der gemeinsamen „Kommunalen Energie Bad Bergzabern AöR“ (KEBB).
Der Ausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung, die vorgestellte Satzung sowie die Analyse gemäß § 92 GemO zur Gründung der gemeinsamen „Kommunale Energie Bad Bergzabern AöR“ (KEBB) zu beschließen und die Verwaltung mit den weiteren Umsetzungsschritten zu beauftragen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dem Verbandsgemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Vorderweidenthal zu beschließen.
Bezüglich der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen.
Ferner wurde die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde behandelt. Einstimmig mit zwei Enthaltungen empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat nach eingehender Beratung, den Beschluss für den Bereich der gesamten Verbandsgemeinde ein Einzelhandelskonzept zu erstellen. Dieses Konzept soll sodann bei der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entsprechende Berücksichtigung finden. Nachdem im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für dieses Konzept keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, soll die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe dieser Kosten beschlossen werden. Die Bürgermeisterin soll ermächtigt werden, nach Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebotes im Benehmen mit den Beigeordneten, die Erstellung dieses Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen.
Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit der Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Fahrlehrergesetz und dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz von den Verbandsgemeinden im Landkreis auf die Stadt Landau. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Zustimmung zum Abschluss der Zweckvereinbarung entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Die Bürgermeisterin wurde zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab die Vorsitzende Informationen über Eilentscheidungen sowie zu verschiedenen Anfragen bekannt.