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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 8. Sitzung des Gemeinderates Gleiszellen-Gleishorbach vom 10. Juli 2025

Zu Beginn der Sitzung erörterte Ortsbürgermeister Kumpfmüller die Aufteilung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz für die Ortsgemeinde. Die Verteilung sieht folgendermaßen aus:

Im Bereich „Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und sozialen Gemeinschaft im Ort“:

-

Mobiliar DGH (Tische und Stühle)

49.000 Euro

-

Küchenzeile Jugendtreff

5.200 Euro

-

Technik, Ausstattung DGH

8.519 Euro

-

Beleuchtung Treppe und Fußwege

9.120 Euro

Im Bereich „Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen“:

-

LED Umstellung

15.000 Euro

-

Sanierung L-Steine wegen Starkregen

8.000 Euro

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, im Rahmen der für die Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach zur Verfügung stehenden Mittel die oben aufgeführten Maßnahmen entsprechend der Anpassung an die VG zu melden.

Im Weiteren informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße.

Analog zu der Vorgehensweise bei dem noch laufenden Breitbandprojekt mit dem Landkreis ("Weiße Flecken", Fa. Inexio) sollen entsprechend der Übereinkunft in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 27.01.2022 Förderanträge im "Graue Flecken Programm" zum flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen gestellt werden und das Gebiet des Landkreises als Cluster und Ausbaugebiet definiert werden. Ziel des "Graue Flecken Programm" ist es im gesamten Landkreis ein strukturell einheitliches und leistungsfähiges Breitbandnetz mit einem Erschließungsgrad von 100 % der unterversorgten Teilnehmer mit einer Zielbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch herzustellen.

Hierzu ist es, wie bei laufenden "Weiße Flecken Programm", wieder erforderlich diese Aufgabe von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis zu übertragen. In Zusammenarbeit mit dem Gigabit-Büro des Landes und der Rechtsanwaltskanzlei Heuking, Frankfurt, wurden zu diesem Zweck Vertragsvorlagen (öffentlich-rechtlicher Vertrag § 54 ff VwVfG) erstellt, sowohl für die Übertragung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde als auch von der Verbandsgemeinde auf den Landkreis, welche für die Aufgabenübertragungen zu Grunde gelegt werden können.

Der Gemeinderat Gleiszellen-Gleishorbach beschloss einstimmig, die Aufgabe mit verwaltungsrechtlichem Vertrag (§§ 54 ff VwVfG) auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, welche ihrerseits die Aufgabe weiter an den Landkreis überträgt. Weiter wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Das Gebäude „s’Backheisl“ besitzt bisher nur eine minimale Gebäudeversicherung. Die Versicherung soll entsprechend dem Wert nach der Renovierung angepasst werden. Die Kosten für die Gebäudeversicherung trägt die Gemeinde. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gebäudeversicherung anzupassen.

Die Technische Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt, für den Zeitraum Spätjahr 2025 bis einschließlich Spätjahr 2029 eine gemeinsame Ausschreibung zur Reinigung der Sinkkästen (Straßenabläufe und Schmutzfänger) durchzuführen. Aktuell wird mit Reinigungskosten in Höhe von 2,70 Euro brutto sowie Entsorgungskosten von 1,00 Euro brutto pro Sinkkasten kalkuliert. Die Kosten pro Reinigung belaufen auf etwa 1.483,70 Euro brutto. Gesondert hinzu kommt der Austausch von Ersatzmaterial, wie Eimer und Trichter.

Der Gemeinderat beschloss per einstimmigem Beschluss:

1.

Die Ortsgemeinde wird an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Reinigung der Sinkkästen im Zeitraum 2025–2029 teilnehmen.

2.

Die Reinigung soll zweimalig (Frühjahr/Spätjahr) erfolgen.

3.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen.

4.

Der Vorsitzende wurde nach Abschluss und Prüfung der Ausschreibung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Ortsgemeinde möchte das Parken in der Winzergasse klar geregelt haben, so dass die Reglungen für Verkehrsteilnehmer erkennbar und damit, auch durch die Ordnungsbehörde sanktionierbar ist.

Für diesen Sachverhalt beschloss das Gremium Folgendes einstimmig:

1.

Dem Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde, dass im Teilbereich der Winzergasse eine Parkverbotszone eingerichtet werden soll, wurde zugestimmt.

2.

Die Parkverbotszone soll von der Einmündung Brühlstraße bis zu den Hausnummern 24 und 27 gehen.

3.

Im Haushaltsplan sind noch 812 Euro für Verkehrsabzeichen vorhanden. Weitere Kosten können über die Mitteldeckung des Teilhaushaltes 3 abgedeckt werden.

4.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt die Maßnahme, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, umzusetzen.

Darüber hinaus stimmten die Ratsmitglieder mit 3 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür, „Tempo 30 freiwillig“-Schilder für die Winzergasse zu besorgen und aufzustellen. Die Kosten für ein Schild belaufen sich auf ca. 70 Euro.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Sachstand und das weitere Vorgehen zum Verkauf des alten Gemeindehauses beraten.

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