- Freibleiben eines Sitzes im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach -
Das Ratsmitglied Marcus Hohaus hat mit Schreiben vom 28. Mai 2026 sein Ratsmandat zum 30. Juni 2026 niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Krieger (WG Krieger).
Dies ist Herr Oliver Köster.
Herr Köster hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Krieger (WG Krieger).
Dies ist Frau Katrin Derieth.
Frau Derieth hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Krieger (WG Krieger).
Dies ist Frau Diana Würges.
Frau Würges hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.
Da keine weiteren Ersatzpersonen auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Krieger (WG Krieger) vorhanden sind, bleibt der Sitz im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach frei.
Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder im Sinne des § 29 Abs. 2 GemO der Ortsgemeinde Dörrenbach beträgt somit 11 (§ 29 Abs. 4 GemO).
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).