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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Das Stadtratsmitglied Ursula Schulz hat mit Schreiben vom 17. August 2026 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Dies ist Herr Andreas Wohlrab.

Herr Wohlrab hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 26. August 2026
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister