Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 36/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Haushaltsjahres 2022 des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen

der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Haushaltsjahres 2022 des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen

Die Zweckverbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2026 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ab Donnerstag, 03.09.2026 bis Freitag, 11.09.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik „Rat & Verwaltung“ à „Jahresabschlüsse“ elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701 113, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, einzusehen.

Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 GemO. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder von der Zweckverbandsversammlung aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen worden ist.

Bad Bergzabern, 28.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Steffen Kuhn