Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | 2021 | 2022 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.678.375,00 € | 1.791.830,00 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.992.690,00 € | 1.833.375,00 € |
der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf | -314.315,00 € | -41.545,00 € |
2. im Finanzhaushalt | 2021 | 2022 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -223.665,00 € | 47.305,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.060,00 € | 570.310,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 409.500,00 € | 639.500,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -401.440,00 € | -69.190,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 625.105,00 € | 21.885,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2021 | 2022 |
zinslose Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
verzinste Kredite auf | 150.000,00 € | 0,00 € |
zusammen auf | 150.000,00 € | 0,00 € |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
| 2021 | 2022 |
auf | 0,00 € | 0,00 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
werden müssen, beläuft sich
| 2021 | 2022 |
auf | 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuern, Beiträge und Gebühren
I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | 2021 | 2022 |
1. Grundsteuer | ||
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ||
(Grundsteuer A) | 320 v.H. | 320 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 380 v.H. | 380 v.H. |
2. Gewerbesteuer nach Ertrag | 390 v.H. | 390 v.H. |
3. Hundesteuer | ||
a) für den ersten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
b) für den zweiten Hund | 70,00 € | 70,00 € |
c) für jeden weiteren Hund | 90,00 € | 90,00 € |
d) für den ersten Kampfhund | 600,00 € | 600,00 € |
e) für jeden weiteren Kampfhund | 800,00 € | 800,00 € |
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:
| 40,00 € | 40,00 € |
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.
§ 5 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach zum 31.12.2019 beträgt 5.765.838,50 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 5.781.353,50 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2021 um voraussichtlich 314.315,00 Euro auf 5.467.038,00 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 41.545,00 Euro auf 5.425.493,50 Euro.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ 7 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.