Am Donnerstag, 23. September 2021, um 19:00 Uhr findet in der Wiesentalhalle in Steinfeld eine Verbandsgemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung
Öffentlich:
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | Verabschiedungen |
| a) Verabschiedung des ausgeschiedenen Wehrführer Udo Mertz |
| b) Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder Christiane Sprenger und Friedrich Job |
3. | Verpflichtung von nachrückenden Ratsmitgliedern |
4. | Neubesetzung von Ausschüssen |
5. | Anschaffung von CO2-Ampeln für die Unterrichtsräume der Grundschulen |
6. | Raumlufttechnische Anlagen in Grundschulen |
| - Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung von Vergabeverfahren und zur Vergabe |
7. | Energetische Sanierung der Horbachgrundschule Gleiszellen-Gleishorbach |
| - Beauftragung eines Fachplaners für die Heizungsanlage |
8. | Verwendung der Einnahmen aus der sog. Integrationspauschale des Bundes für das Jahr 2020 |
9. | Durchforstungsarbeiten an Gewässern 3. Ordnung |
| - Auftragsvergabe |
10. | Informationen und Anfragen |
Nichtöffentlich: | |
1. | Personalangelegenheiten |
2. | Informationen und Anfragen |
Hinweis:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere:
- | Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, |
- | Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lungenerkrankungen, |
- | Händehygiene |
- | im Falle des überschrittenen Schwellenwerts einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 (gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen) gilt die sogenannte „3 G-Regel“ (Zutritt nur für Genesene, Geimpfte, Negativgetestete). Es sind die üblichen Nachweise (Zertifikate, Impfpass, Testnachweise etc.) vorzulegen. |
Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen.