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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Altortsgebiet – West“, 1. (vereinfachte) Änderung und Erweiterung

I.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
II.
Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat bereits in seiner Sitzung am 16.03.2023 die Fortschreibung des Bebauungsplans „Altortsgebiet - West“ 1. (vereinfachte) Änderung und Erweiterung beschlossen. Die Weiterplanung dient der baulichen Fortentwicklung des Flurstücks 669 und dessen zukünftiger Erschließung.

Der gültige Bebauungsplan wurde 2013 als Satzung beschlossene und ist seit seiner Bekanntmachung am 24.04.2013 rechtskräftig. Der Altort-Bebauungsplan wurde hauptsächlich aufgestellt, um die bauliche Entwicklung im Innenbereich zu lenken und eine Bebauung in sog. „zweiter Reihe“ zu ermöglichen. Diese Ziele wurden von den Bürgern angenommen und die neuere Bebauung entwickelt sich im Sinne der Planung. Für das vorgenannte Grundstück ist eine weitere Bebauung jedoch nicht ohne Planänderung möglich, weshalb der Eigentümer einen entsprechenden Antrag bei der Ortsgemeinde stellte.

Bei der geplanten Fortschreibung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes bestehen keine Anhaltspunkte. Daher wird die Fortschreibung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) durchgeführt und von einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen.

Die Fortschreibung betrifft lediglich das o.g. Grundstück sowie den südl. davon verlaufenden, heutigen Wirtschaftsweg.

II. Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

In seiner Sitzung am 16.03.2023 hat der Gemeinderat Steinfeld die vorgelegte Änderungsplanung anerkannt und, nach Überarbeitung des Baufensters, die Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Fortschreibungsentwurfs beschlossen. Da die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren erfolgt, wird von der Durchführung einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung abgesehen.

Der Planentwurf liegt mit seinem zeichnerischen Teil, Legende, text Festsetzungen sowie Begründung in der Zeit vom 21. September 2023 bis einschl. 20. Oktober 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich wird der Entwurf ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, während der regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern den Entwurf der Fortschreibung einzusehen und schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat Steinfeld in öffentlicher Sitzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Normenkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel an der Offenlage beteiligt.

Die Fortschreibung beschränkt sich auf das Grundstück Fl.St.Nr. 669 und den südl. angrenzenden Wirtschaftsweg Fl.St.Nr. 646/1, siehe auch nachfolgenden Lageplan.

Für die Ortsgemeinde Steinfeld
Bad Bergzabern, 07.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: