Der Gemeinderat beschloss zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 900,00 Euro für den Skulpturengarten und sprach seinen Dank aus.
Einstimmig beschloss der Rat sein Interesse zur Aufstellung einer Radservicestation am St. Urban-Platz dem ADAC zu melden. Der künftige Standort soll der Standplatz des Schaukastens des Tourismusvereins am St. Urban-Platz sein. Es ist ein Gestattungsvertrag mit dem ADAC abzuschließen.
Im Anschluss wurden Auftragsvergaben beraten.
Der Schaltschrank der Lüftungsanlage im Bürgerhaus war defekt. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, den Auftrag zur Reparatur der Motorsteuerung am Schaltschrank für die Lüftungsanlage an eine Fachfirma zum Angebotspreis in Höhe von 2.011,70 Euro (brutto) zu vergeben. Gleiches beschloss das Gremium betreffs der zweijährlichen Wartung. Der entsprechende Auftrag wurde zum Angebotspreis in Höhe von 1.041,25 Euro (brutto) an die gleiche Firma vergeben.
Der Rat befasste sich dann mit dem Tourismusbeitrag. Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach vom 17.12.2020. Mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung beschloss er die Satzung über die Festsetzung der Höhe zum Tourismusbeitrag mit dem Hebesatz 9,6 v. H. und legte somit die Umlagesumme auf 55.000,00 Euro fest.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Tourismusverein Wein & Kultur Schweigen-Rechtenbach e.V. über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 10.000 Euro, beginnend am 01.01.2025 für die Dauer von einem Jahr.
Des Weiteren wurden Bauvorhaben behandelt. Der Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundriss des bestehenden Gebäudes, Paulinerstraße, Fl.St.Nr. 105 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Gleiches beschloss der Rat beim Bauvorhaben: Errichtung eines Satteldaches bei der bestehenden Terrasse als Wohnhauserweiterung, Hauptstraße, Fl.St.Nr. 181/1.
Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Werkstatt zur Ferienwohnung, Hauptstraße, Fl.St.Nr. 354 stimmte der Rat ebenfalls einstimmig zu.
Der Antrag auf Nutzungsänderung des alten Zollhauses zu einem Imbiss mit Gastraum, Weinstraße, Fl.St.Nr. 603/21 wurde mit 6 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Bei der Straßenbeleuchtungsanlage für die Paulinerstr. kam es zu einer überplanmäßigen Ausgabe. Der Gemeinderat entschied sich mit 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gegen diese Ausgabe. Die Verwaltung wurde gebeten, die Kostensteigerung zu prüfen und sich vom Auftragnehmer detailliert erklären zu lassen, wie die Erhöhung trotz zuvor errechneter bzw. gemessener Menge an Metern zustande kam.
Mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zudem, die Information zur Grunderwerbsteuerpflicht zur Kenntnis zu nehmen und beschloss die Entscheidung zu vertagen und dies mit dem neuen Gemeinderat erneut zu behandeln.
Im Zuge der Straßenausbaumaßnahme Paulinerstr. wurden auch zwei Sandfänge neu ausgebaut. Hierbei kam es zu einer Kostensteigerung. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 7.030,32 Euro. Die Finanzierung erfolgt mittels Entnahme aus der Sonderrücklage Wirtschaftswege.
Beim Ausbau des Platzes an der Landrat-Hoffmann-Straße (Pauliner Plätzl) kam es ebenfalls zu einer überplanmäßigen Ausgabe. Mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat eine überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung des genannten Platzes in Höhe von insgesamt 4.027,61 Euro. Ferner beschloss er die Deckung dieser Ausgabe aus der Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand.
Der Gemeinderat beschloss des Weiteren mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die außerplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung von zwei Bänken für den genannten Platz sowie die notwendigen Materialien zur Befestigung dieser in Höhe von ca. 3.500 Euro. Ferner beschloss er die Deckung dieser Ausgabe durch Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Erwerb eines Grundstücks.