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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 13. Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen vom 27. Juni 2024

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Zweckverband mit der Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung, um eine vierte Gruppe, der Kita Barbelroth.

Anschließend wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 behandelt.

Im Zuge dessen wurde der vorgelegte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO i. V. m. § 7 KomZG, festgestellt.

Ebenfalls einstimmig wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, gemäß § 114 Satz 2 GemO i. V. m. § 7 KomZG, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 behandelt.

Im Zuge dessen wurde der vorgelegte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020, gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO i. V. m. § 7 KomZG, einstimmig festgestellt.

Ebenfalls einstimmig wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, gemäß § 114 Satz 2 GemO i. V. m. § 7 KomZG, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

Ferner wurde der vorgelegte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO i. V. m. § 7 KomZG, einstimmig festgestellt.

Gleichzeitig wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, gemäß § 114 Satz 2 GemO i. V. m. § 7 KomZG, einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit der Aufwandsentschädigung des Verbandsvorstehers. Einstimmig wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Verbandsvorstehers auf einen monatlichen Betrag von 300 Euro mit Wirkung zum 01.07.2024 beschlossen.

Weiterhin gab der Vorsitzende Informationen zu diversen Anfragen bekannt.

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