Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach für die Jahre 2024 und 2025 vom 03.09.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentl. Ein- und Auszahlungen

auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der

Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-

keit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

verzinste Kredite auf

80.000,00

Euro

260.000,00

Euro

zusammen auf

80.000,00

Euro

260.000,00

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2024

2025

0,00

Euro

825.000,00

Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0,00

Euro

260.000,00

Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

120.788,29

Euro

180.935,29

Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

b) für den zweiten Hund

c) für jeden weiteren Hund

d) für den ersten gefährlichen Hund

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar festgesetzt auf

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.995.771,73 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.23 beträgt 5.247.171,73 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 136.260,00 Euro auf 5.110.911,73 Euro und steigt zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 1.560,00 Euro auf 5.112.471,73 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält,

tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Gleiszellen-Gleishorbach, 03.09.2024
Johann Kumpfmüller, Ortsbürgermeister