Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zum Anschluss der Ortsgemeinden Vorderweidenthal und Oberschlettenbach an die Kläranlage „Unteres Wieslautertal“ in Niederschlettenbach keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Gemeinsame Antragsteller für das Vorhaben sind die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in 66994 Dahn und die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Königstraße 61 in 76887 Bad Bergzabern.
Das Vorhaben umfasst fünf Teilprojekte: Neben dem Rückbau bzw. der Umfunktionierung der Kläranlage in Vorderweidenthal zur Mischwasserbehandlungsanlage weiterhin den Neubau einer Abwasserverbundleitung von Vorderweidenthal bis an das Abwassernetz in der Ortsgemeinde Erlenbach, den Umbau von zwei Abwasserpumpwerken in Erlenbach, die Änderung des Zulaufbereichs der Kläranlage „Unteres Wieslautertal“ in Niederschlettenbach und deren Umbau bzw. Modernisierung.
Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern betreiben in Vorderweidenthal seit 1984 die Kläranlage Vorderweidenthal. In der 1995 erweiterten Abwasserbehandlungslage werden die Abwässer der Ortsgemeinden Vorderweidenthal und Oberschlettenbach sowie der Freizeitsstätte der Stadt Pforzheim in der Ortsgemeinde Gossersweiler der Verbandsgemeinde Annweiler behandelt. Der Standort der Abwasserbehandlungsanlage befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 2601 in der Gemarkung Vorderweidenthal. Die Kläranlage Vorderweidenthal ist auf 1300 EW ausgelegt und sanierungsbedürftig.
Die Verbandsgemeindewerke Dahner Felsenland betreiben in Niederschlettenbach seit dem Jahr 2000 die Kläranlage „Unteres Wieslautertal“. In der Abwasserbehandlungsanlage werden die Abwässer der Ortsgemeinden Erlenbach (mit Ortsteil Lauterschwan), Niederschlettenbach, Nothweiler und Bobenthal behandelt. Der Standort der Abwasserbehandlungsanlage befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 874 in der Gemarkung Niederschlettenbach. Die Kläranlage „Unteres Wieslautertal“ ist auf 2500 EW ausgelegt und leistungsfähig.
Nachdem die Kläranlage in Vorderweidenthal in einem schlechten Zustand ist und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, die Kläranlage „Unteres Wieslautertal“ in Niederschlettenbach indes noch freie Kapazitäten hat um das Abwasser aus der aufzulassenden Kläranlage Vorderweidenthal aufzunehmen und abzureinigen, haben die beiden Verbandsgemeinden Bad Bergzabern und Dahner Felsenland eine interkommunale Zusammenarbeit beschlossen. Die Kläranlage „Unteres Wieslautertal“ wird dafür leicht modifiziert und die Jahresschmutzwassermenge dabei auf 220.000 m³/a erhöht, ohne dass eine Erweiterung der Kläranlage oder eine Erhöhung der Einleitmenge in den Erlenbach erforderlich wird.
Die standortbezogene Vorprüfung gemäß §§ 9 und 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass für das Bauvorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in 67433 Neustadt aufgrund überschlägiger, standortbezogener Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keiner UVP-Pflicht für das Bauvorhaben besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind:
Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp abrufbar.
Dieser Bekanntmachungstext ist im Übrigen auch - zusammen mit einem Link zu der Veröffentlichung im UVP-Portal - unter der Adresse
https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen ins Internet eingestellt.