Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach für die Jahre 2025 und 2026 vom 04.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2025

2026

auf

7.260.000,00 Euro

50.000,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2025

2026

auf

7.200.000,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2025

2026

531.401,90 Euro

633.074,90 Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

b) für den zweiten Hund

c) für jeden weiteren Hund

d) für den ersten gefährlichen Hund / Kampfhund

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund / Kampfhund

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen

der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

2025

2026

60,00 Euro

60,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach zum 31.12.2023 beträgt 5.757.389,82 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 5.728.754,82 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 437.490,00 Euro auf 5.291.264,82 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 468.630,00 Euro auf 4.822.634,82 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2026 enthält, zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Schweigen-Rechtenbach, 04.09.2025
Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach
Sabine Bentz, Ortsbürgermeisterin