Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.133).
Das Stadtratsmitglied Heike Grill hat mit Schreiben vom 18. August 2025 ihr Mandat niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP).
Dies ist Herr Fridolin Kapp.
Herr Kapp hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt. Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.
Dies ist Herr Friedhelm Hans.
Herr Hans hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).