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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über das Freibleiben eines Sitzes im Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.133).

- Freibleiben einen Sitzes im Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Das Ratsmitglied Sybille Jansen, 76887 Bad Bergzabern, hat mit Schreiben vom 04.08.2026 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD).

Dies ist Herr Karl-Heinz Sawetzki.

Herr Sawetzki hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.

Dies ist Frau Martina Runge.

Frau Runge hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.

Dies ist Frau Christine Fohrenkamm.

Frau Fohrenkamm hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.

Da keine weiteren Ersatzpersonen vorhanden sind, bleibt der Sitz im Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern frei.

Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder im Sinne des § 29 Abs. 2 im Stadtrat beträgt somit 23 (§ 29 Abs. 4 GemO).

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 02. September 2026
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister