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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -

Das Ratsmitglied Sybille Jansen hat mit Schreiben vom 24. Juli 2026 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD).

Dies ist Herr Detlef Homa.

Herr Homa hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.

Dies ist Herr Eugen Ziegler.

Herr Ziegler hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.

Dies ist Frau Konstanze Fohrenkamm-Ziegler.

Frau Fohrenkamm-Ziegler hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 04.09.2026
Kathrin Flory, Bürgermeisterin