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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 10. Juni 2025

Der Haupt- und Finanzausschuss beschäftigte sich zunächst mit der Nahwärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Bad Bergzabern. Hinsichtlich der technischen Umsetzung des Projektes sind noch viele Fragen offen und mit der aktuellen Vereinbarung zur Umsetzung des Projektes können die gewünschten Ziele nicht erreicht werden. Auch die Übertragung des Förderbescheides auf die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH ist nicht möglich. Deshalb empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, den Förderbescheid zurückzugeben und die Verwaltung damit zu beauftragen, gemeinsam mit dem Kreis eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung für das gemeinsame Nahwärmenetz im Schul- und Sportzentrum festlegt.

Anschließend stand der Beitritt zur Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes für das Biosphärenreservat Pfälzerwald auf der Tagesordnung. Der Ausschuss beschloss einstimmig dem Verbandsgemeinderat den Beitritt zu der vorgestellten Kooperationsvereinbarung unter Anerkennung der Finanzplanung zu empfehlen. Außerdem solle die Bürgermeisterin ermächtigt werden, möglichen Änderungen im Text der Kooperationsvereinbarung, die bis zur Unterzeichnung durch alle Kooperationspartner noch vorgenommen werden sollten, zuzustimmen, soweit diese nicht grundsätzlicher Natur sind.

Zudem ging es in der Sitzung um die Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm. Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern erhält im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms Rheinland-Pfalz (RZN) eine Fördersumme in Höhe von rund 4 Mio. Euro. In der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 25. März 2025 wurde mehrheitlich beschlossen, 75 % dieser Mittel (rund 3 Mio. Euro) entsprechend den Einwohnerzahlen auf die angehörenden Ortsgemeinden zu verteilen. Die Verbandsgemeinde soll sich mit eigenen Projektentwicklungen zurückhalten und die Kapitel des RZN-Förderprogramms „bedienen“, die von den Ortsgemeinden nicht ausgeschöpft oder unberücksichtigt geblieben seien. Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Verbandsgemeinderat die Einreichung folgender eigenen Projekte zur Förderung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz:

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Neustrukturierung des PWV-Wanderwegenetzes

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Attraktivitätssteigerung bestehender Premiumwanderwege durch familienfreundliche Erlebnisstationen

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Installation von Fahrrad-Reparaturstationen

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Beleuchtung von außerorts verlaufenden Rad- und Fußwegen

Zudem empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Sicherstellung eines effizienten Antragsverfahrens und zur Wahrung der Fördervorgaben (z. B. Kapitelverteilung, prozentuale Mittelbindung), die Bürgermeisterin, Frau Kathrin Flory zu ermächtigen, in Abstimmung mit den Beigeordneten und im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden die abschließende Auswahl der zur Antragstellung kommenden Projekte vorzunehmen.

Der Ausschuss empfahl des Weiteren die Verwaltung zu beauftragen, die final festgelegten Maßnahmen in den Förderantrag für Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) aufzunehmen und diesen fristgerecht einzureichen.

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verbandsgemeinderat sollen über die eingereichten Maßnahmen nach Antragstellung informiert werden.

Im Rahmen des Themas Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße soll analog zu der Vorgehensweise bei dem noch laufenden Breitbandprojekt mit dem Landkreis entsprechend der Übereinkunft in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 27.01.2022 Förderanträge im "Graue Flecken Programm" zum flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen gestellt werden und das Gebiet des Landkreises als Cluster und Ausbaugebiet definiert werden. Einstimmig empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, dass nach Zustimmung der Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Aufgabe mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag auf den Landkreis übertragen soll. Sollte eine Ortsgemeinde dem Vertrag nicht zustimmen, wird nur die Aufgabe für die Ortsgemeinden übertragen, die der Aufgabenübertragung zugestimmt haben. Die Bürgermeisterin wurde zudem ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Als nächstes befasste sich der Rat mit mehreren Auftragsvergaben. Einstimmig gab der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung, den Vertrag für die Mittagsverpflegung mit einem Caterer für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 abzuschließen. Ebenso solle der Verbandsgemeinderat die Kooperationsvereinbarung mit dem freien Träger JONA im Rahmen des Startchancen-Programms an der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern abschließen. Da sich an der Grundschule Steinfeld eine sogenannte wassergebundene Deckschicht auf dem Schulhof abgetragen hat, beschloss das Gremium einstimmig den Beigeordneten Geschäftsbereich Schulen zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Anschließend beriet der Ausschuss über die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft. Zum Zwecke der Vereinfachung sowie Vereinheitlichung der Verwaltung dieser Unterkünfte soll analog zu den anderen Verbandsgemeinden innerhalb des Landkreises eine entsprechende Satzung eingeführt werden. Der Ausschuss empfahl dem Rat einstimmig den Beschluss der vorgestellten Satzung.

Der Ausschuss befasste sich des Weiteren mit dem Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Bereich Soziale Hilfe. Die Verbandsgemeinden werden jährlich an den Aufwendungen des Landkreises für Leistungen der Unterkunft und Heizung, gewährter Mietschulden sowie Leistungen für die Erstausstattung von Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräten und Bekleidung und mehrtägigen Klassenfahrten beteiligt. Da sich die Kosten im Jahr 2024 deutlich erhöht haben, die Abschläge jedoch nur anhand der Vorjahreszahlen angepasst werden und nicht aufgrund der Orientierung an etwaigen Prognosen, kann es dadurch zu höheren Nachzahlungen kommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat den Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe im Jahr 2024 in Höhe von 105.628,99 Euro. Ebenso die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 104.017,52 Euro.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über die Errichtung von Sirenenanlagen beraten, um die Bevölkerung entsprechend warnen zu können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zur Errichtung von Sirenenanlagen an eine Firma zu einem Angebotspreis von 99.960,00 Euro brutto. Weiterhin wurde dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Bürgermeisterin nach Erstellung der Beschallungskonzeption zur Beauftragung aller weiteren Planungsleistungen im Rahmen einer stufenweisen Vergabe bereits jetzt zu ermächtigen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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