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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 38/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler für die Jahre 2026 und 2027 vom 10.09.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 

1. im Ergebnishaushalt

  2026

  2027

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

1.539.380,00  Euro

1.548.410,00  Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

1.838.020,00  Euro

1.658.460,00  Euro

der Jahresfehlbetrag auf

-298.640,00  Euro

-110.050,00  Euro

2. im Finanzhaushalt

  2026

  2027

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-319.870,00  Euro

-63.290,00  Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

888.550,00  Euro

715.840,00  Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

370.980,00  Euro

1.151.000,00  Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

517.570,00  Euro

-435.160,00  Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

-197.700,00  Euro

498.450,00  Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2026

 2027 

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

33.660,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

33.660,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

 

2026

2027 

auf

0,00 Euro

250.000,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

 

 2026

  2027 

auf

 0,00  Euro

0,00  Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

  2026

  2027 

 

  3.134.102,71  Euro

3.212.954,71  Euro

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I.

Die Steuersätze für die

Gemeindesteuern werden wie

folgt festgesetzt:

  2026

  2027

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Hundesteuer

 a) für den ersten Hund

50,00  Euro

50,00  Euro

 b) für den zweiten Hund

75,00  Euro

75,00  Euro

 c) für jeden weiteren Hund

100,00  Euro

100,00  Euro

 d) für den ersten gefährlichen

Hund / Kampfhund

400,00  Euro

400,00  Euro

 e) für jeden weiteren gefährlichen

Hund / Kampfhund

750,00  Euro

750,00  Euro

II.

Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

 45,00  Euro

45,00  Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler zum 31.12.2023 beträgt 4.155.750,97 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.259.681,97 Euro. Das Eigenkapital verbessert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 290.631,10 Euro auf 4.550.313,07 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 298.640,00 Euro auf 4.251.673,07 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Kapellen-Drusweiler, 10.09.2026
Gerd Kropfinger
(Ortsbürgermeister)