• | Tempobeschränkung und Parkverbotszone in der Eichamtstraße, Marktstraße Königstraße |
• | Abrundung der Parkverbotszone Herzog-Wolfgang-Straße, Poststraße und Neugasse |
• | Aufhebung der Parkzeitbeschränkung im "Bergviertel" |
Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 11.06.2026, veröffentlicht im Südpfalz-Kurier der Ausgabe 25/2026, wurde die vorgenannten straßenverkehrsrechtlichen Änderung angeordnet.
Nachdem nun die umfangreiche Beschilderung umgesetzt ist, können die Regelungen aktiviert werden.
Daher möchten wir die Bewohner und Bürger auf die Änderung hinweisen.
Tempobeschränkung und Parkverbotszone in der Eichamtstraße, Marktstraße Königstraße
Diese Straße wurde bisher als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen.
Hier erfolgt nun die Änderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und damit gilt eine Tempobeschränkung von 20 km/h.
Weiterhin gilt ein Parkverbot als Zone. Das Parken in gekennzeichneten Flächen (baulich oder markiert) ist erlaubt. Es gibt eine Parkzeitregelung mit Parkscheibe in der Zeit von 08 bis 18 Uhr an Werktagen (Montag bis Samstag).
Durch die Änderung wird die gemeinsame Verkehrsfläche aufgelöst und die Fahrbahn sowie der Gehwege als das gewertet, wofür sie bauliche angelegt wurden.
Damit ist das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen ein Parkverstoß, der mit 25 Euro sanktioniert wird. Das Parken auf dem Gehweg wird mit 55 Euro geahndet. Auch ist ein Halten auf dem Gehweg (50 Euro) nicht zulässig.
Abrundung der Parkverbotszone Herzog-Wolfgang-Straße, Poststraße und Neugasse
In Ergänzung der oben genannten Regelung wurden auch ein Teil der Herzog-Wolfgang-Straße (ab Trillerstraße), die Poststraße, die Neugasse und die Kettengasse angepasst.
Aufhebung der Parkzeitbeschränkung im "Bergviertel"
Im Bergviertel (Obere, Untere und Mittlere Berggasse, Pfarrgasse und Kirchgasse) wird die Parkzeitbeschränkung aufgehoben. In den bisherigen ausgewiesenen Parkflächen darf daher, zeitlich unbeschränkt geparkt werden.
Durch die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs, wird der Gehweg, als Schutzbereich für Fußgänger, wieder stärker hervorgehoben.
Auch gibt es durch die Anpassung der Parkzeit nun eine durchgängige, einheitliche Regelung.
In Bereichen in denen eine Parkscheibe gefordert ist, gilt jetzt, dass an Werktagen, zwischen 08 und 18 Uhr, 2 Stunden geparkt werden darf.
Damit wurde die Parkzeitregelung mit Parkscheibe im Bereich der Stadt Bad Bergzabern vereinheitlicht.
Mit Umsetzung der Beschilderung werden die Regelungen wirksam.
Die Ordnungsbehörde wird mit Beginn der der 39 Kalenderwoche entsprechen den geänderten Vorgaben ihre Kontrollen durchführen.
Wir bitten die Bürger um Beachtung