In der nächsten Woche werden auf dem Friedhof der Ortsgemeinde in Klingenmünster die Überprüfungen der Standfestigkeit von Grabsteinen und Grabeinfassungen durch die Ortsgemeinde durchgeführt.
Gemäß § 21 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Klingenmünster sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind die Hinterbliebenen und Angehörige einer Grabstätte.
Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen.
Zur Prüfung der Standfestigkeit muss das Grabmal einer kräftigen Zugprobe unterzogen werden. Bewegt sich das Grabmal auch nur geringfügig, muss der Verantwortliche das Grabmal oder Teile davon entfernen bzw. instand setzen lassen.
Das Erfordernis einer jährlich mindestens einmal vorzunehmenden Überprüfung stellt eine Mindestanforderung dar, die durch die Ortsgemeinde sowohl unter haftungs- als auch strafrechtlichen Gesichtspunkten erfüllt werden muss.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.