Der neue Gemeinderat trat erstmals zusammen. Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin, Frau Kathrin Flory, gratulierte den Gemeinderatsmitgliedern zur Wahl. Nach Verlesen der Verpflichtungsformel und Belehrung über die Obliegenheiten ihres Amtes verpflichtete die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin per Handschlag die gewählten Mitglieder des Gemeinderates. Jedem Ratsmitglied wurde eine Niederschrift über die Verpflichtung ausgehändigt.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Herr Horst Schwarz ernannte die durch Urwahl gewählte Frau Flory zur Ortsbürgermeisterin und händigte ihr die Ernennungsurkunde aus. Die Ernennung erfolgte unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte. Aufgrund der Wiederwahl der Ortsbürgermeisterin entfielen die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt.
Zur Wahl der/des Ersten Beigeordneten musste ein Wahlvorstand gebildet werden. Die Wahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Flory, ernannte die beiden Ratsmitglieder Herr Patrik Hummel und Herr Carsten Rothhaß als Beisitzer. Schriftführerin war die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Melanie Platz.
Gemäß § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung wurde Herr Schwarz zur Wahl als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Klingenmünster vorgeschlagen. In Folge der geheimen Wahl durch Stimmzettel erhielt er von den 15 gültig abgegebenen Stimmen 15 Ja-Stimmen. Somit wurde Herr Schwarz zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Klingenmünster gewählt.
Auf Grund des Wahlergebnisses stellte Frau Flory fest, dass Herr Schwarz zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde. Sie ernannte ihn unter Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten. Aufgrund der Wiederwahl als Erster Beigeordneter entfielen die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt.
Ortsbürgermeisterin Frau Flory informierte, dass die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung festgelegt werden musste. Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter der Ortsbürgermeisterin bei deren Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Die weiteren Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung "Beigeordnete/Beigeordneter“ und sind zur allgemeinen Vertretung der Ortsbürgermeisterin nur berufen, wenn die Ortsbürgermeisterin und der Erste Beigeordnete verhindert sind.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat dann, dass bei einer notwendigen weiteren Vertretung diese der/die noch zu wählenden Beigeordneten nach der Reihenfolge der noch durchzuführenden Wahlen wahrnehmen.
Für die Wahl der zwei weiteren Beigeordneten wurde erneut der genannte Wahlvortand bestätigt. Frau Sarah Thöne erhielt von 15 gültig abgegebenen Stimmen 15 Ja-Stimmen. Somit wurde Frau Thöne zur weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Klingenmünster gewählt.
Frau Bianca Plies erhielt ebenso 15 Ja-Stimmen und wurde zur weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Klingenmünster gewählt.
Aufgrund des Wahlergebnisses stellte die Vorsitzende fest, dass Frau Thöne und Frau Plies zu den weiteren Beigeordneten gewählt wurden. Sie ernannte Frau Thöne unter Aushändigung der Ernennungsurkunde zur weiteren Beigeordneten. Aufgrund der Wiederwahl als Beigeordnete entfielen die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt.
Frau Bianca Plies war in der Sitzung nicht anwesend und muss daher in der nächsten Sitzung zur weiteren Beigeordneten ernannt werden.
Der Rat stimmte im Anschluss über die Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten ab. Entsprechend den Bestimmungen in der Gemeindeordnung führen die Beigeordneten mit Geschäftsbereich auch den Vorsitz in den entsprechenden Ausschüssen.
Erster Beigeordneter (Horst Schwarz): Er ist für die Geschäftsbereiche Baugebiete und eigene Bauangelegenheiten, sofern nicht anderen Geschäftsbereichen zugewiesen, sowie Straßen, Breitband und Energie, Feld, Wiesen und Wald mit den dazugehörigen Wegen, zuständig. Der Rat bestätigte dies einstimmig bei 2 Enthaltungen.
Weitere Beigeordnete (Sarah Thöne): Einstimmig übertrug ihr der Rat die Geschäftsbereiche Grundschule und Kindertagesstätten.
Weitere Beigeordnete (Bianca Plies): Ihr übertrug der Rat durch einen einstimmigen Beschluss die Geschäftsbereiche Klingbachhalle und Jugendtreff.
Die genannten Geschäftsbereiche wurden von der Ortsbürgermeisterin auf die jeweiligen Beigeordneten übertragen.
Der neue Gemeinderat wand sich dann weiteren Tagesordnungspunkten zu. Betreffs der Deckung der Kosten für die Inklusionsschaukel auf dem Spielplatz der Ortsgemeinde entschied der Rat einstimmig, zur Begleichung der Rechnungsdifferenz und der Errichtung des Fundamentes der Inklusionsschaukel, die Haushaltsmittel vom Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000,00 Euro und 5.000,00 Euro, sowie die Spende der VR Bank-Stiftung in Höhe von 500,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Betreffend die Abschlagszahlung an den Landkreis in Höhe von 6.000,00 Euro für die Kosten der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Klingenmünster sind bei der Buchungsstelle (Kostenerstattungen an den öffentlichen Bereich) keine Mittel vorhanden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die bereits angefallenen außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 6.000,00 Euro, über die Buchungsstelle Gemeindestraßen - Unterhaltung der Grundstücke in Höhe von 4.000,00 Euro und über die Buchungsstelle Gemeindestraßen - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens in Höhe von 2.000,00 Euro zu decken.
Einstimmig stimmt das Gremium der neuen Betreuungsordnung für die Grundschule zu. Diese Betreuungsordnung trat am 01.08.2024 in Kraft.