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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Oberhausen in der derzeit gültigen Fassung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes an der u. g. Grabstätte hingewiesen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Falls der Nutzungsberechtigte im Falle seines Ablebens keinen Nachfolger bestimmt und ihm dies übertragen hat, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:

a)

auf den überlebenden Ehegatten

b)

auf die Kinder

c)

auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter

d)

auf die Eltern

e)

auf die Geschwister

f)

auf die sonstigen Erben

Wird innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nachgekommen, so wird die Grabstätte durch die Ortsgemeinde Oberhausen eingeebnet.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 23.09.2024
Friedhofsamt
Zimmer 306, Frau Roth