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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 10. Sitzung des Gemeinderates Barbelroth vom 17. Juli 2025  

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die von Ortsbürgermeister und Erstem Beigeordneten mit der Finanzabteilung abgestimmten Maßnahmen mit den jeweiligen Kostenschätzungen in dieser Form in das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz und hierzu in die Gesamtkonzeption der Verbandsgemeinde eingebracht werden sollen.

Betreffs der der Straßenunterhaltungsmaßnahmen Lindenstraße beschloss der Rat mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, folgendes Prozedere:

Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gemäß Variante 1, aber ohne Entfernung der Linde und ohne Ersatzpflanzung, also:

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Aufnahme des beschädigten Rinnenpflasters auf ca. 8 Metern Länge

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Austausch des angrenzenden Asphaltbelags (ca. 8m x 0,5m)

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Entfernung des oberflächennahen Wurzelwerks

In Bezug auf die Reinigung von Straßenabläufen und Schmutzfängern (Sinkkastenreinigung) 2025-2029 beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, dass

1.

Die Ortsgemeinde an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Reinigung der Sinkkästen im Zeitraum 2025–2029 teilnimmt.

2.

Die Reinigung einmalig im Spätjahr erfolgen soll.

3.

Die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt wird, die Ausschreibung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen.

4.

Der Vorsitzende nach Abschluss und Prüfung der Ausschreibung ermächtigt wird, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Aufgabe „Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße“ mit verwaltungsrechtlichem Vertrag auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, welche ihrerseits ndie Aufgabe weiter an den Landkreis überträgt. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, sich an den Kosten zur Versetzung eines Laternenmastes unter der Voraussetzung zu beteiligen, dass der Eigentümer sich in Höhe von 50 % an den Kosten beteiligt. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Mast sich zur Hälfte auf dem Grundstück des Anwohners befindet. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung einer neu zu verpachtenden Fläche eines Weingartens und landwirtschaftlicher Fläche.

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