Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 39/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung für Hergersweiler, Barbelroth und Dierbach

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67435 Neustadt a. d. Wstr., 17.09.2026

(DLR) Rheinpfalz

Breitenweg 71

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0

Telefax: 06321/671-1250

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 41416-HA6.2.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt

In der Vereinfachten Flurbereinigung Winden - Steinweiler hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Planfeststellungsbeschluss für den Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung mit Datum vom 11.06.2026 (Az. 6041-0304/2026-001 Ref-44) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die vorliegen.

Der Plan nach § 41 FlurbG ist seit dem 20.07.2026 unanfechtbar.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden, im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge, die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 18.03.2021 (BGBl. I Nr. 14, S. 540), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ent­scheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind. Die Artenschutzprüfung hat ergeben, dass der Plan mit den Artenschutzbestimmungen verträglich ist und alle Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt sind.

Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter

Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter

www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41416

zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiter: Nicolas Krzankowski, Tel. 06321/671-1160

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung:

Lukas Stuhldreher, Tel. 06321/671-1190

Sachgebietsleiterin Verwaltung:

Angelika Schwamm, Tel. 06321/671-1132