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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 35. Sitzung des Gemeinderates Schweighofen vom 21. November 2023

Der Gemeinderat entschied sich einstimmig gegen den Beitritt zur gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts für Energieprojekte in der Verbandsgemeinde.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Hebesätze für das Jahr 2024:

Realsteuer

Grundsteuer A:

345 v.H.

Grundsteuer B:

465 v.H.

Gewerbesteuer:

380 v.H.

Hundesteuer

für den 1. Hund:

50,00 Euro

für den 2. Hund:

70,00 Euro

für jeden weiteren Hund:

90,00 Euro

Kampfhundesteuer

für den 1. Hund:

500,00 Euro

für den 2. Hund:

700,00 Euro

für jeden weiteren Hund:

900,00 Euro

Mit einem einstimmigen Beschluss bei 1 Enthaltung wurde der Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen auf 35,00 Euro/ha festgelegt.

Dann beschäftigte sich der Rat mit Bauvorhaben. Einstimmig stimmten die Ratsmitglieder dem Bauvorhaben: Umbau der vorhandenen Dachlandschaft, Hauptstraße zu.

Bei der Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten inkl. Carport und Garage, Friedhofstraße stimmte der Rat nicht allen Fragen zu.

Im Kindergarten können laut Kreisverwaltung 30 Ganztagesplätze angeboten werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Erhöhung der Kitaplätze auf max. 30 Plätze bis zum Ende des Kindergartenjahres 2023/2024. Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2024/2025 eingeplant werden.

Beim Umbau des ehemaligen Schulhauses besteht die Untere Denkmalbehörde auf Holz-Fensterläden. Der Rat nahm diesen Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung die Anschaffung eines sommerlichen Hitzeschutzes in Holz-Ausführung. Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderlichen Leistungen entsprechend auszuschreiben. Folgendes soll angeboten werden:

a)

Holz Klappläden für alle Fenster außer der Nordseite

b)

Holz Klappläden für alle Fenster

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag nach Prüfung der Angebote und nach vorheriger Vorlage im Bauausschuss an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen.

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern hat eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung erhalten. Für die Erstellung eines entsprechenden Plans müssen die Ortsgemeinden die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung auf die Verbandsgemeinde übertragen. Der Gemeinderat nahm diesen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte mit einem einstimmigen Beschluss einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat Änderungen an den Pachtverhältnissen nach der vollzogenen Flurbereinigung Bienwald West.

VG-Verwaltung