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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Zweitwohnungssteuer – Anzeigepflicht einer Zweitwohnung

Die Ortsgemeinde Klingenmünster hat am 15.12.2023 eine Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer erlassen, die im Südpfalzkurier Nr. 51/52/ 2023 am 20.12.2023 veröffentlicht wurde. Diese Satzung ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Klingenmünster. Grundsätzlich steuerpflichtig im Sinne der Satzung sind alle Personen, die eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehaben. Dies kann auf den Eigentümer, Nutzungsberechtigen und Mieter zutreffen.

Gemäß § 9 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung haben alle Personen, die beim Inkraftreten der Satzung eine Zweitwohnung innehaben, dies der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Ob dann tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, kann erst nach einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.

Hiermit weisen wir den eventuell betroffenen Personenkreis auf die Anzeigepflicht hin und bitten gegebenenfalls um Beachtung.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern

Finanzabteilung

Königstraße 61

76887 Bad Bergzabern

Frau Lambach (Di und Do)

Tel: 06343 701417

E-Mail: zwst@vgbza.de

Verbandsgemeindeverwaltung