Allen Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Böllenborn begütert sind und die an der Sitzung teilnehmen möchten, wird zur Kenntnis gegeben, dass sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Böllenborn zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen haben.
Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grundflächenverzeichnis) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab dem Tag dieser Bekanntmachung auf die Dauer von zwei Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer Nr. 220 zur Einsicht aller Jagdgenossen öffentlich aus.
Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt werden.
Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06343 701-420 wird gebeten.