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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 15. Sitzung des Gemeinderates Kapellen-Drusweiler vom 06. November 2025

Der Gemeinderat befasste sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und des Beitrages zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2026. Die Hebesätze für das Jahr 2026 werden nicht verändert und wurden daher wie folgt festgelegt - dies wurde einstimmig beschlossen:

Realsteuern

Grundsteuer A: 345 v. H.

Grundsteuer B: 465 v. H.

Gewerbesteuer: 400 v. H.

Hundesteuer

für den 1. Hund: 50,00 Euro

für den 2. Hund: 75,00 Euro

für jeden weiteren Hund: 100,00 Euro

Hundesteuer für gefährliche Hunde

Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt für den 1. gefährlichen Hund den 8-fachen Satz eines 1. Hundes: 400,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund den 10-fachen Satz eines 2. Hundes: 750,00 Euro

Mit 13 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen wurde beschlossen den Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen auf 45,00 Euro/ha festzulegen.

Die Ortsgemeinde erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung vom 02.11.2012 Hundesteuer. Diese Hundesteuersatzung sollte an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angepasst werden.

Der Gemeinderat beschloss mit 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde über die Erhebung der Hundesteuer gemäß dem Vorschlag, ausgenommen § 5 Absätze 4 und 5. Der § 5 Abs. 5 soll gestrichen werden, allerdings sollen die darin aufgeführten Hunderassen (Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileire, Mastiff, Mastino Napoletane, Tosa Inu) in § 5 Abs. 4 ergänzt werden. (Die Satzung wurde im Südpfalz Kurier veröffentlicht.)

In der Wasgauhalle sollten Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Der Eingangsbereich und das Foyer sollten dabei komplett neu gestrichen werden (Decken und Wände inkl. Sockel). Im großen Saal sollte der Sockelbereich überarbeitet werden.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, den Auftrag für die o. g. Malerarbeiten an eine Fachfirma zum Angebotspreis in Höhe von 3.050,45 Euro (brutto) zu vergeben.

Weitere Entscheidungen bezüglich der Veräußerung des Anwesens Raiffeisenstraße 4, Fl.St.Nr.362, Kapellen-Drusweiler wurden vertagt.

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