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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 29. Oktober 2025

Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit der Festsetzung der Realsteuer Hebesätze, Hundesteuerhebesätze und des Beitrages zum Bau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2026. Einstimmig wurden die Hebesätze für das Jahr 2026 wie folgt empfohlen:

Realsteuern

Grundsteuer A

440 v. H.

Grundsteuer B, mit differenzierten Hebesätzen

unbebauter Grundstücke gemäß § 246 BewG

480 v. H.

bebaute Grundstücke § 249 Abs. Abs. 1 Nr. 1-4 BewG

(Wohngrundstücke)

480 v. H.

bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke)

585 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Hundesteuer

für den 1. Hund

60,00 €

für den 2. Hund

100,00 €

für jeden weiteren Hund

150,00 €

Hundesteuer für gefährliche Hunde

für den 1. gefährlichen Hund

480,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 €

Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen

- Stadt Bad Bergzabern -

40,00 € / ha

Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen

- OT Blankenborn -

15,00 € / ha

Einstimmig empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, die Neufassung der Satzung der Stadt Bad Bergzabern über die Erhebung der Hundesteuer gemäß dem vorgestellten Entwurf zu beschließen.

Betreffs der Neufassung der Satzung der Stadt Bad Bergzabern über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) empfahl der Ausschuss dem Stadtrat einstimmig, die Neufassung der Hebesatzsatzung der Stadt Bad Bergzabern zu beschließen.

Hinsichtlich des Übergangs der Jugendpflege von der Stadt auf die Verbandsgemeinde empfahlen die Ausschussmitglieder einstimmig dem Stadtrat zu beschließen, der Übernahme zum 01.07.2026 grundsätzlich zuzustimmen.

Weiterhin beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Beitrittserklärung für den Rahmenvertrag zur Erdgasbelieferung für folgende Liegenschaften der Stadt zu unterzeichnen:

Liegenschaft

Straße

Mehrzweckgebäude

Schlossgasse 3

Geschäftsgebäude

Marktstraße 17

Mietwohngebäude

Pfarrgasse 9

Jugendhaus

Marktstraße 19

Leichenhalle

Karl-Popp-Straße 15

Anschließend berieten die Ausschussmitglieder über mehrere Auftragsvergaben im Haus des Gastes. Betreffs der Elektroarbeiten im Restaurantbereich nahm der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, den Auftrag zur Erneuerung der KNX-Steuerung der Beleuchtung im Restaurantbereich und im Foyer an eine Firma zum Angebotspreis in Höhe von 7.873,09 Euro (brutto) zu vergeben.

Einstimmig bei 2 Enthaltungen beschloss der Ausschuss zudem, den Auftrag zur Umrüstung der Beleuchtung in der Küche auf LED-Technik sowie zur Erneuerung diverser Steckdosen im gesamten Restaurantbereich an eine Firma zum Angebotspreis von 5.700,43 Euro (brutto) zu vergeben.

Im Zuge der Sanierung des Renaissancehaus Engel werden nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro weitere Nachträge erforderlich. Während der Montage der Fenster wurde festgestellt, dass fast alle Laibungen der Sandsteingewände nicht geradestehen. Seitens des Fensterbauers wurden daher Muster-Anschlussleisten angefertigt und ein entsprechendes Nachtragsangebot abgegeben. Der Ausschuss beschloss einstimmig den Nachtrag an eine Firma zum Angebotspreis in Höhe von 9.499,00 Euro (brutto) zu vergeben.

Im Bereich der Türme waren bisher keine Holzfensterbänke verbaut. Teilweise sind die alten gefliesten Fensterbänke beschädigt oder gar nicht mehr vorhanden. Diese sollen nun ergänzt werden. Einstimmig sprach sich der Ausschuss dafür aus, den Nachtrag im Bereich der Fensterbauarbeiten an eine Firma zum Angebotspreis in Höhe von 8.463,88 Euro (brutto) zu vergeben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, einen Rechtsbeistand in einem Klageverfahren zu beauftragen.

Weiterhin beschloss der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat zu empfehlen, bei einer Grundstücksangelegenheit dem entsprechenden Votum des Bauausschusses zu folgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss zudem, dem Stadtrat zu empfehlen, einer Sanierungsmaßnahme sowie einer Vertragsangelegenheit zuzustimmen.

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